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WP Praxis 8/2013 S. 153

Rechnungslegungs- und Transparenzrichtlinien vom EU-Parlament verabschiedet

Am hat das Europäische Parlament die Reformierung der Rechnungslegungsrichtlinien sowie die Änderung der Transparenzrichtlinie verabschiedet. Beide Richtlinien werden nach der Zustimmung des Europäischen Rats in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht.

Die neue Rechnungslegungsrichtlinie (Richtlinie über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen) wird nach ihrem Inkrafttreten die 4. und 7. EU-Richtlinie (78/660/EWG und 83/349/EWG) aufheben und ersetzen. Sie eröffnet den Mitgliedstaaten u. a. die Möglichkeit, die Schwellenwerte zur Einstufung eines Unternehmens als kleine Gesellschaft um etwa 20 % gegenüber dem heutigen Wert zu er...

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