WP Praxis Nr. 8 vom Seite 1

Wachstum bei WP-Gesellschaften ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | wp-redaktion@nwb.de

... Vorlage der neuen Lünendonk-Studie

Die nach Inlandsumsatz führenden Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-Gesellschaften in Deutschland konnten 2012 den Wachstumsschwung aus dem Jahr 2011 nicht übertragen. Legten sie im Geschäftsjahr 2011 noch um durchschnittlich 6,5 % zu, so ging die Wachstumsrate in 2012 auf 5,6 % zurück. Das zeigt die aktuelle Lünendonk-Liste; das aktuelle Ranking steht unter www.luenendonk.de zum Download bereit. Die Big-Four -Unternehmen führen erwartungsgemäß die aktuelle Liste an: PwC liegt mit mehr als 1,5 Mrd € auf Position eins (+ 4,3 % im Vergleich zu 2011), gefolgt von KPMG mit 1,3 Mrd € (+ 8,7 %). Ernst & Young mit 1,16 Mrd € (+ 6,4 %) sowie Deloitte mit 657,8 Mio € (+ 5,8 %) folgen auf den Plätzen. Drei weitere WP-Gesellschaften weisen wie Deloitte dreistellige Millionen-Umsätze aus – jedoch mit respektablem Abstand: Die fünftgrößte deutsche WP-Gesellschaft ist mit 191,9 Mio € (+ 1,4 %) Umsatz weiterhin BDO. Rödl & Partner mit 153,8 Mio € (+ 8,2 %) sowie Ebner Stolz Mönning Bachem (ESMB) mit 137,6 Mio € (+ 13,1 %) wachsen seit Jahren überdurchschnittlich und belegen die Plätze sechs und sieben. Die 25 führenden WP-Gesellschaften haben in 2012 als Gruppe einen Umsatz in Deutschland i. H. von 5,8 Mrd € erzielt. Für das laufende Geschäftsjahr 2013 prognostizieren die Top 25 ein durchschnittliches Wachstum von 4,5 %.

Abhängigkeitsbericht als Prüfungsgegenstand

Die Prüfung des Abhängigkeitsberichts, die im Mittelpunkt des Beitrags von Velte steht, ist bei faktischen Konzernen aufseiten des Aufsichtsrats und Abschlussprüfers mit erhöhten Anforderungen verbunden. Dennoch wird die Prüfung im Schrifttum „stiefmütterlich” behandelt. Eine erhöhte Kooperation beider Corporate Governance-Instanzen wird durch den Gesetzgeber eingefordert. Insofern müssten die aktuellen europäischen Reformbestrebungen zur Qualitätssicherung der Corporate Governance auch den Abhängigkeitsbericht als Prüfungsgegenstand in die Überlegungen einbeziehen. Durch die externe Prüfungspflicht des Abhängigkeitsberichts wird die Unterstützungsfunktion des Abschlussprüfers für den Aufsichtsrat besonders deutlich. Zur Sicherstellung einer angemessenen Prüfungsqualität und vor dem Hintergrund der bestrebten Professionalisierung des Aufsichtsrats darf sich Letzterer nicht nur auf den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers stützen. Neben der Richtigkeit muss der Aufsichtsrat auch die Vollständigkeit der Vorstandsangaben im Abhängigkeitsbericht würdigen.

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Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
WP Praxis 8/2013 Seite 1
NWB OAAAE-40292