Vorteil aus früherem Dienstverhältnis, Fahrtvergünstigungen, Rabattfreibetrag
Leitsatz
1) Geldwerte Vorteile, die ein Ruhestandsbeamter des Bundeseisenbahnvermögens von der Deutschen Bahn in Form von Fahrtvergünstigungen
erhält, sind keine Versorgungsbezüge i.S.v. 19 Abs. 2 Satz 2 EStG, sondern gehören als Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnissen
zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.
2) Der Rabattfreibetrag des § 8 Abs. 3 EStG greift nicht bei Zuwendungen, die ein anderer als der Arbeitgeber gewährt, und
nicht für Zuwendungen, die nicht zum Liefer- und Leistungsprogramm des Arbeitgebers gehören.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1403 Nr. 17 EStB 2013 S. 381 Nr. 10 KÖSDI 2013 S. 18440 Nr. 7 UAAAE-40196
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