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FG Köln Urteil v. - 7 K 3185/12 EFG 2013 S. 1403 Nr. 17

Gesetze: EStG § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 2, EStG § 19 Abs 2 Satz 2, EStG § 8 Abs 3

Arbeitslohn

Vorteil aus früherem Dienstverhältnis, Fahrtvergünstigungen, Rabattfreibetrag

Leitsatz

1) Geldwerte Vorteile, die ein Ruhestandsbeamter des Bundeseisenbahnvermögens von der Deutschen Bahn in Form von Fahrtvergünstigungen erhält, sind keine Versorgungsbezüge i.S.v. 19 Abs. 2 Satz 2 EStG, sondern gehören als Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnissen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.

2) Der Rabattfreibetrag des § 8 Abs. 3 EStG greift nicht bei Zuwendungen, die ein anderer als der Arbeitgeber gewährt, und nicht für Zuwendungen, die nicht zum Liefer- und Leistungsprogramm des Arbeitgebers gehören.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1403 Nr. 17
EStB 2013 S. 381 Nr. 10
KÖSDI 2013 S. 18440 Nr. 7
UAAAE-40196

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FG Köln, Urteil v. 22.05.2013 - 7 K 3185/12

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