Wohnsitz eines neugeborenen Kindes bei mehrfachem Wohnsitz der Eltern
Leitsatz
1) Ein außerhalb der EU neugeborenes Kind, dessen Vater sich ebenfalls im Ausland aufhält, aber seinen inländischen Wohnsitz
beibehalten hat, teilt auch dann den Wohnsitz mit dem Vater im Inland, wenn das Kind nicht unverzüglich nach Deutschland einreist.
2) Teilt ein Kleinkind den Wohnsitz seiner leiblichen Mutter und seines leiblichen Vaters, in deren Obhut es sich befindet,
teilt es bei mehrfachem Wohnsitz seiner Eltern auch diese Wohnsitze.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1355 Nr. 16 EStB 2013 S. 383 Nr. 10 WAAAE-40178
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Online-Dokument
FG Münster, Urteil v. 07.10.2011 - 12 K 4112/10 Kg
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