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BFH 28.2.2013 VI R 33/11, BBK 14/2013 S. 650

Steuerrecht | Familienheimfahrten mit einem Dienstwagen

Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sind Familienheimfahrten nicht als Werbungskosten absetzbar, wenn der Arbeitnehmer einen Dienstwagen nutzt.

Nach [i]Werbungskostenabzug bereits gesetzlich ausgeschlossendem BFH ergibt sich dies bereits aus dem Gesetz: Denn nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG werden Aufwendungen für Familienheimfahrten nicht berücksichtigt, wenn der Steuerpflichtige ein ihm im Rahmen einer Einkunftsart (z. B. im Rahmen nichtselbständiger Arbeit bei Arbeitnehmern) überlassenes Kfz nutzt.

Hinweis:

Der [i]Keine Besteuerung eines geldwerten VorteilsArbeitnehmer braucht dafür aber auch keinen geldwerten Vorteil zu versteuern. Denn nach § 8 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 2 EStG ist ein geldwerter Vorteil von 0,002 % bei Familienheimfahrten nicht anzusetzen, wenn ein Werbungskostenabzug nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 4 und 5 EStG (also ohne Berücksichtigung der Dienstwagennutzung nach Satz 6) möglich wäre.

Ein [i]Geldwerter Vorteil nur bei mehr als einer wöchentlichen Heimfahrtg...

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