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Steuerrecht | Billigkeitsregelungen wegen Hochwasserschäden
Das BMF gewährt aufgrund der Hochwasserschäden verschiedene Billigkeitsmaßnahmen. Für Unternehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind insbesondere relevant:
Zuwendungen [i]Abzugsbeschränkung für Geschenke gilt nichtan Geschäftsfreunde, die vom Hochwasser betroffen sind, können über den für Geschenke geltenden Betrag von 35 € hinaus als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Der Geschäftsfreund muss die Zuwendung als Betriebseinnahme mit dem gemeinen Wert versteuern.
Arbeitgeber [i]Lohnsteuerfreie Zuwendungen an betroffene Arbeitnehmerkönnen an vom Hochwasser betroffene Arbeitnehmer lohnsteuerfrei Zuwendungen über den für Notstandsbeihilfen geltenden Betrag von 600 € hinaus leisten.
Lohnsteuerfrei sind auch Zinsvorteile aus der Gewährung verbilligter Darlehen des Arbeitgebers bis zur Schadenshöhe. Die Lohnsteuerfreiheit gilt für die gesamte Dauer ...