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NWB direkt Nr. 29 vom Seite 755

Änderung beim Umfang des Verwaltungsvermögens durch das AmtshilfeRLUmsG

Dr. Olaf Siegmund und Professor Dr. Lars Zipfel

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAE-40107 Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz dehnt im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer das Verwaltungsvermögen auf Finanzmittel aus. In diesem Beitrag werden die Auswirkungen, Zweifelsfragen und Gestaltungsansätze der Neuregelung untersucht. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, wie die Vorschrift bei Personengesellschaften anzuwenden ist.

Ausführlicher Beitrag.

Finanzmittel i S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a Satz 1 ErbStG

[i]Darlehensforderung ist Sonder-BV des GesellschaftersÜberlässt ein Gesellschafter der Personengesellschaften, an der er beteiligt ist, ein Darlehen, stellt diese Darlehensforderung Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters bei der Personengesellschaft dar.

Diese Forderung im Sonderbetriebsvermögen könnte zu den Finanzmitteln i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a Satz 1 ErbStG zählen.

Ermittlung des Verwaltungsvermögens

[i]Grds. erfolgt die Ermittlung bei PersGes gesellschafterbezogenGrundsätzlich erfolgt die Ermittlung des Verwaltungsvermögens gem. H E 13b.20 ErbStH 2011 bei Personengesellschaften gesellschafterbezogen.

Wird diese Vorgehensweise auf die Ermittlung des Verwaltungsvermögens i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a Satz 1 ErbStG übertragen, sind dem Gesellschafter die Finanzmittel [i]Finanzmittel und Schulden aus der Gesamthandsbilanz sind dem Gesellschafter anteilig, aus seiner Sonderbilanz vollständig zuzurechnenund Schulden aus der Gesamthandsbilanz anteilig und aus seiner Sonderbilanz vollständig zuzurechnen. Von ei...

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