Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerlich günstige Gestaltung – Rechtsmissbrauch
, Paul Newey
Die Einschaltung von Gesellschaften auf den berühmten Kanalinseln wird häufig unter dem ertragsteuerlichen Aspekt vorgenommen. Eine umsatzsteuerliche Motivation kommt nicht so häufig vor. Der EuGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung jedoch mit genau dieser Problematik auseinandergesetzt.
A. Leitsatz
Vertragsbestimmungen sind für die Feststellung, wer Erbringer und wer Begünstigter einer „Dienstleistung” im Sinne von Art. 2 Nr. 1 und Art. 6 Abs. 1 der 6. Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL), zwar zu berücksichtigen, aber nicht ausschlaggebend. Sie können insbesondere dann als nicht maßgebend angesehen werden, wenn sie nicht die wirtschaftliche und geschäftliche Realität widerspiegeln, sondern eine rein künstliche, jeder wirtschaftlichen Realität bare Gestaltung darstellen, die allein zu dem Zweck erfolgte, einen Steuervorteil zu erlangen, was von dem nationalen Gericht zu prüfen ist.
B. Sachverhalt
Herr Newey ist selbständiger Darlehensvermittler, der seinen Sitz in Tamworth (Großbritannien) hat. Er trat dabei unter der Firma Ocean Finance auf. Die Darlehensvermittlungen, die er erbrachte, waren umsatzsteuerfrei. Aus seinen Eingangsleistungen war kein Vorsteuerabzug möglich, da ...