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Lohnsteuer | 1 %-Regelung – Reichweite des Anscheinsbeweises bei Geschäftsführern
Die und lassen sich wie folgt zusammenfassen: (1) Über die Frage, ob und welches betriebliche Fahrzeug dem Arbeitnehmer ausdrücklich oder doch zumindest konkludent auch zur privaten Nutzung überlassen ist, entscheidet das Finanzgericht unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. (2) Steht nicht fest, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat, kann auch der Beweis des ersten Anscheins diese fehlende Feststellung nicht ersetzen. (3) Dies gilt auch beim angestellten Geschäftsführer einer GmbH (VI R 42/12) bzw. eines Familienunternehmens (VI R 23/12). Auc...