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Gewerbesteuer | Rückwirkende Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die durch § 36 Abs. 4 GewStG 1999 i. d. F. des UntStFG rückwirkend ab dem 1. 1. 2001 angeordnete Hinzurechnung von Gewinnanteilen bei Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG 1999 i. d. F. des UntStFG verstößt gegen die unionsrechtlich verbürgte Kapitalverkehrsfreiheit und bleibt im Erhebungszeitraum 2001 unangewandt (Anschluss an , STEKO Industriemontage, BStBl 2011 II S. 95). (2) Die Frage der Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz ist nicht mehr entscheidungserheblich, wenn das Gesetz schon im Hinblick auf einen Verstoß gegen das Unionsrecht unangewandt bleibt.
Die Klägerin hatte sich wegen verfassungswidriger Rückwirkung der Hinzurechnung gegen die Hinzurechnung der Dividenden aus Auslandsbe...