Vorbehaltener Nießbrauch keine Gegenleistung des Grundstückserwerbers
Gesetze: EStG § 23 Abs. 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Instanzenzug:
Gründe
1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung —FGO—) ist nicht schlüssig dargetan und liegt auch nicht vor. Der Sache nach wenden sich die Kläger gegen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach ein vorbehaltener Nießbrauch keine Gegenleistung des Grundstückserwerbers darstellt, sondern vielmehr von vornherein den Wert des übertragenen Vermögens mindert (vgl. , BStBl II 1991, 793; vom VIII R 124/76, BFHE 134, 130, BStBl II 1982, 378). Substantiierte Gründe dafür, dass der BFH hierüber neu befinden müsste, sind nicht ersichtlich. Der bloße Hinweis auf die abweichende Behandlung im Bereich der Grunderwerbsteuer genügt hierfür nicht. Dass die genannte Rechtsfrage in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und insbesondere in der Literatur umstritten wäre, ist ebenso wenig dargelegt.
2 Aus den gleichen Gründen fehlt es an der Notwendigkeit einer höchstrichterlichen Entscheidung zur Rechtsfortbildung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO). Ebenso wenig wurde die Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO) dargetan.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1405 Nr. 9
PAAAE-40082