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Umsatzsteuer; | Veräußerung von ohne Vorsteuerabzug angeschafften Gegenständen
Bei der Bestimmung des Umfangs der Zuordnung von teils unternehmerisch teils außerunternehmerisch genutzten Gegenständen zum Unternehmensvermögen ist ab dem VZ 1996 auf die schriftliche Zuordnungsmitteilung des Unternehmers abzustellen. Hat der Unternehmer spätestens mit Abgabe der USt-Jahreserklärung des Jahres der erstmaligen Verwendung des Gegenstands keine Zuordnungserklärung abgegeben, ist grds. davon auszugehen, dass der Unternehmer den Gegenstand insgesamt seinem unternehmerischen Bereich zugeordnet hat. Die steuerliche Behandlung der Vorsteuern von den Gegenstand betreffenden Dienstleistungen ermöglicht grds. keinen Rückschluss auf den Umfang der Zuordnung des Gegenstands zum Unternehmensvermögen. Wird der Gegenstand ausschließlich unternehmerisch genutzt, ist er zwingend dem Unter...