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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 87/10

Die Klägerin wendet sich gegen den Schiedsspruch des Beklagten vom 18. März 2005, durch den der Vertrag nach § 115 b Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) - ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - (AOP-Vertrag 2005, Geltungsdauer 1. April 2005 bis 30. September 2006) festgesetzt worden ist; die Klage richtet sich ausschließlich gegen die in § 9 Abs. 2 bis 5 des AOP-Vertrages 2005 enthaltenen Regelungen zur Vergütung von Sachkosten.

Fundstelle(n):
EAAAE-39929

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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 27.03.2013 - L 7 KA 87/10

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