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FG Köln Urteil v. - 7 K 1238/10 EFG 2013 S. 1323 Nr. 16

Gesetze: EStG § 17 Abs 2 und Abs 4, EStG § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 1

Wesentliche Beteiligung

Zeitpunkt der Verlustberücksichtigung, nachträgliche Schuldzinsen

Leitsatz

1) Der Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entsteht im Fall der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse in dem Veranlagungszeitraum, in dem der entsprechende Gerichtsbeschluss rechtskräftig wird, wenn in diesem Veranlagungszeitraum auch im Wesentlichen feststeht, welche nachträglichen Anschaffungskosten durch die Auflösung der Gesellschaft entstanden sind.

2) Schuldzinsen, die auf nachträgliche Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung i.S.v. § 17 EStG entfallen, können auch für Zeiträume nach Veräußerung oder Auflösung der Gesellschaft als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1323 Nr. 16
KÖSDI 2013 S. 18559 Nr. 10
LAAAE-39795

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FG Köln, Urteil v. 21.03.2013 - 7 K 1238/10

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