Untervermächtnis, wirtschaftlicher Zusammenhang mit begünstigtem Vermögen
Leitsatz
Umfasst ein im Wege der Einzelrechtsnachfolge erworbenes Sachvermächtnis ausschließlich nach § 13a ErbStG begünstigtes Vermögen
und ist dieses mit einem Untervermächtnis mit Versorgungscharakter belastet, ist ein wirtschaftlicher Zusammenhang i.S.v.
§ 10 Abs. 6 Satz 4 ErbStG zum begünstigten Vermögen mit der Folge der nur anteiligen Schulden/Lastenberücksichtigung gegeben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2013 S. 1493 Nr. 25 EFG 2013 S. 1246 Nr. 15 ErbBstg 2013 S. 184 Nr. 8 ErbStB 2013 S. 244 Nr. 8 NWB-EV 2013 S. 214 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 26/2013 S. 2044 StBW 2013 S. 681 Nr. 15 UVR 2013 S. 235 Nr. 8 NAAAE-39790
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