Zinszahlung an ausländischen Gläubiger, Domizilgesellschaft, Benennung des Zahlungsempfängers
Leitsatz
Die Zinszahlung an eine ausländische Domizilgesellschaft ist als steuerliche Betriebsausgabe anzuerkennen, wenn die Umstände
der Darlehensgewährung ausreichend geschildert und der hinter der Zahlungsempfängerin stehende Gesellschafter hinreichend
benannt und Unterlagen vorgelegt werden, die die Gesellschafterstellung belegen.
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