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StuB Nr. 13 vom Seite 497

Besteuerung von Firmenwagen

Aktuelles aus Rechtsprechung und Finanzverwaltung

Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster

Arbeitnehmer, denen ein Firmenwagen auch zur Privatnutzung zur Verfügung steht, haben einen geldwerten Vorteil nach Maßgabe der pauschalen Bruttolistenpreismethode zu tragen. Als Abweichung von der gesetzlich als Regelfall vorgesehenen 1 %-Regelung kann der Nutzungswert nach § 8 Abs. 2 Sätze 4 und 5 EStG auch anhand der sog. Fahrtenbuchmethode ermittelt werden. Die Besteuerung von Dienst-wagen birgt – unabhängig des Bewertungsansatzes – eine Vielzahl von Fehlerquellen und ist regelmäßig Streitpunkt im Rahmen von Lohnsteueraußen- und Betriebsprüfungen. So musste sich der BFH erneut in mehreren aktuellen Entscheidungen mit unterschiedlichen Fragestellungen der Firmenwagenbesteuerung beschäftigen . Zudem hat die Finanzverwaltung mit dem aktuellen zur lohnsteuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Aufwendungen bei Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs Stellung genommen. Das Verwaltungsschreiben regelt die Voraussetzungen und Abgrenzungskriterien zwischen einem den geldwerten Vorteil mindernden Nutzungsentgelt i. S. von R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 LStR 2011 und den vom Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten, die insbesondere bei Anw...

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