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Klassifizierung von Pflichtwandelanleihen als Eigenkapital gem. IFRS
Der Charme einer „naiven” Lösung
Im nachfolgenden Beitrag werden die Autoren herausarbeiten, unter welchen Voraussetzungen Pflichtwandelanleihen als Eigenkapital zu klassifizieren sind und dabei besonderes Augenmerk auf die bereits zuvor von Freiberg in einer früheren Ausgabe diskutierten Aspekte von Erfüllungswahlrechten legen.
Freiberg, Klassifizierung als Eigen- oder Fremdkapital von Instrumenten mit Erfüllungswahlrecht, NWB IAAAE-35068
Ein Finanzinstrument ist nur dann als Fremdkapital zu klassifizieren, wenn es eine direkte oder indirekte Verpflichtung des Emittenten zu einer Barzahlung oder zur Lieferung einer bei Vertragsabschluss variablen Anzahl eigener Eigenkapitalinstrumente umfasst. Kann der Emittent eine solche Verpflichtung dagegen einseitig und unbedingt verhindern, liegt Eigenkapital vor.
Wird eine Pflichtwandelanleihe entweder in einer bei Vertragsabschluss festgelegten oder variablen Zahl eigener Anteile erfüllt, hängt der Ausweis als Eigen- oder als Fremdkapital davon ab, wer über die Art der Erfüllung entscheidet. Knüpft die Art der Erfüllung in diesem Fall an ein zufälliges Ereignis an bzw. kann d...