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Einkommen-/Lohnsteuer | Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2013
Die Bundesregierung hat eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2013 – LStÄR 2013; BR-Drucks. 424/13 vom ) beschlossen. Es soll damit der steuerfreie Betrag für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen in R 3.12 Abs. 3 der LStR 2011 angepasst werden, damit dieser der Höhe nach wieder dem Betrag der Übungsleiterpauschale in § 3 Nr. 26 EStG entspricht:
Mit der Änderung wird dieser Betrag der Höhe nach wieder dem Betrag der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG entsprechen, der durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz auf 2.400 € jährlich angehoben wurde.
Durch die Regelung wird es zu einer Entlastung für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger kommen, die eine Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen erhalten (z. B. ehrenamtliche Bürgermeister und Stadtratsmitglieder...