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Personengesellschaft als Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer gem. § 18 Abs. 4 Satz 2 UmwStG 1995 bei Veräußerung von Gesellschaftsanteilen durch Gesellschafter
Nach einem Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ist die Personengesellschaft auch insoweit nach § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer, als ihr Gesellschafter innerhalb von fünf Jahren einen – gem. § 18 Abs. 4 Satz 2 UmwStG 1995 i. d. F. des JStG 1997 – der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinn aus der Veräußerung der Anteile an der Personengesellschaft erzielt (Bezug: § 18 Abs. 4 Sätze 1 und 2 UmwStG 1995 i. d. F. des Jahressteuergesetzes 1997; § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG).
Gem. § 18 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995 i. d. F. des JStG 1997 unterliegt ein Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer, wenn der Betrieb der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Vermögensübergang veräußert wird. Dies gilt nach Satz 2 der Vorschrift entsprechend, soweit ein Anteil an der Personengesellschaft veräußert wird. Zum Gewerbebetrieb einer ge...