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Fehlende Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigung „medsonet”
Die am gegründete Arbeitnehmervereinigung „medsonet” war zu keinem Zeitpunkt tariffähig. Diese vom ) getroffene Feststellung ist nunmehr rechtskräftig, wie das BAG mitteilt. Das Landesarbeitsgericht hatte dem ersten Antrag von ver.di entsprochen. Den zweiten Antrag festzustellen, dass medsonet zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bundesmanteltarifvertrags Nr. 1 für die Beschäftigten in Privatkliniken (BMTV) am nicht tariffähig war, hatte es abgewiesen. Nachdem die daraufhin eingelegten Rechtsbeschwerden wieder zurückgezogen wurden, bestätigte das BAG die Rechtskraft des vorinstanzlichen Urteils. Für die von ver.di begehrte weitere tagesbezogene Feststellung fehle das Rechtsschutzinteresse ().