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Körperschaftsteuer | Kosten für Betriebsunterbrechungsversicherung sind abzugsfähig
Die von einer GmbH gezahlten Versicherungsprämien für eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die das Erkrankungsrisiko der Geschäftsführer abdecken soll, stellen laut Urteil des Betriebsausgaben dar und sind nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen zu qualifizieren. Hierzu führte das Finanzgericht weiter aus, dass die Rechtsprechung des BFH (z. B. , BStBl 2010 II S. 168), wonach Kosten für sog. Praxisausfallversicherungen als Kosten der privaten Lebensführung nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden können, nicht auf den vorliegenden Streitfall übertragen werden könne, denn in den dort entschiedenen Fällen war Kläger und Versicherungsnehmer entweder ein Einzelunternehmer (Freiberufler) oder eine Personengesells...