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Einkommensteuer | Ermittlung der Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag
Das FG Köln hatte die Frage zu klären, ob bei der Ermittlung des für die Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG maßgeblichen Gewinns die Auflösung von in früheren Wirtschaftsjahren gebildeten Ansparabschreibungen nebst Gewinnzuschlag als Betriebseinnahme zu berücksichtigen ist. Mit entschieden, dass bei der Ermittlung der für Einnahmenüberschussrechner maßgeblichen Gewinngrenze nur der reale wirtschaftlich erzielte Gewinn des Kalenderjahres maßgeblich ist. Eine Auflösung der in früheren Wirtschaftsjahren gebildeten Ansparabschreibungen (§ 7g EStG a. F.) nebst Gewinnzuschlag sei nicht als Betriebseinnahme zu berücksichtigen.
Der 4. Senat ist der Auffassung, dass die Auflösung der nach § 7g EStG a. F. gebildeten ...