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Umsatzsteuer | Zum Merkmal „ausschließlich” beim Verzicht auf die Steuerbefreiung
Der Verzicht auf die Steuerbefreiung ist bei der Vermietung von Grundstücken, so das , nur dann zulässig, wenn der Leistungsempfänger das Grundstück „ausschließlich” für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. An die Bagatellgrenze in Abschn. 9.2 Abs. 3 UStAE sind die Gerichte nicht gebunden. Eine Möglichkeit einer Teiloption bezogen auf einzelne Räume, eröffnet das Gesetz nur in Ausnahmefällen. In seiner Urteilsbegründung führte das Finanzgericht aus, dass eine wirksame Option nicht möglich war, weil das Ausschließlichkeitserfordernis des § 9 Abs. 2 UStG nicht erfüllt ist. Unstreitig erzielte die Mieterin im Streitjahr vorsteuerschädliche Umsätze von 20 %. Damit sind jedenfalls nach dem Wortlaut des § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG die Vo...