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Fristlose Kündigung wegen Beleidigung im Internet
Neue Kommunikationswege und arbeitsrechtliche Konsequenzen
„Deutliche” und [i]infoCenter „Kündigung des Arbeitsvertrages” NWB OAAAB-03423 und „Betriebsrat” NWB FAAAB-36384kritische Worte sind im Arbeitsleben nicht unüblich. Dabei wird die Grenze zwischen berechtigter, von der freien Meinungsäußerung getragener Kritik und beleidigenden Äußerungen manchmal überschritten. Durch die Erweiterung des Internets um Social-Media-Plattformen, wie z. B. Facebook oder Twitter, sind neue Kommunikationswege eröffnet worden, die es dem Internetnutzer ermöglichen, beleidigende Äußerungen auch allgemein, d. h. ohne direkte Ansprache des zu Beleidigenden, einer Vielzahl von Personen kundzutun. Nach den von allfacebook ermittelten Zahlen gab es Ende 2012 über 25 Mio. aktive Facebook-Nutzer. Diese durch das Web 2.0 geschaffenen Möglichkeiten haben dazu geführt, dass die Zahl der Beleidigungen im Arbeitsverhältnis sprunghaft angestiegen ist und insbesondere im Arbeitsrecht eine messbare Relevanz erreicht hat.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) können Musterschreiben zu folgenden Themen aufgerufen werden: Fristlose Kündigung NWB PAAAB-05410, Abmahnung NWB PAAAB-05355, fristgerechte Kündigung NWB SAAAB-05409, Anhörung des Betriebsrats über beabsichtigte Kündigung NWB OAAAB-05740.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in