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OLG Nürnberg Beschluss v. - 15 W 764/13

Gesetze: BGB § 181; BGB § 1795 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1899 Abs. 4; BGB § 2270 Abs. 1 und 2; BGB § 2271 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1

Leitsatz

Leitsatz:

Der Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament kann auch gegenüber einem testierunfähigen Ehegatten erklärt werden. Es genügt der Zugang der notariell beurkundeten Widerrufserklärung an einen für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge bestellten Ersatzbetreuer, auch wenn dieser ein Abkömmling des Erblassers ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DNotZ 2013 S. 868 Nr. 11
ErbBstg 2013 S. 218 Nr. 9
ErbStB 2014 S. 10 Nr. 1
NJW 2013 S. 2909 Nr. 39
NJW 2013 S. 6 Nr. 35
LAAAE-39594

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OLG Nürnberg, Beschluss v. 06.06.2013 - 15 W 764/13

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