Berücksichtigung von Aufwendungen für
eine Fortbildung in „Psycho- und Pathophysiognomik„
Leitsatz
Aufwendungen für Fortbildungen in „Psycho-
und Pathophysiognomik„ sind vorrangig der privaten Wissensvermittlung
und damit der privaten Sphäre der Einkommensverwendung
und nicht der einkommensteuerrechtlich relevanten Einkünfteerzielung
mit der Folge zuzuordnen, dass sie bei den Einkünften aus nichtselbständiger
Arbeit nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können.
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 7 DStRE 2014 S. 457 Nr. 8 KSR direkt 2013 S. 12 Nr. 7 StBW 2013 S. 822 Nr. 18 TAAAE-39415
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 03.06.2013 - 5 K 1261/12
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