Sonderausgabenabzug für Versorgungsleistungen aufgrund Wirtschaftsüberlassungsvertrags
Leitsatz
Zum Gegenstand einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen nach der bis Dezember 2007 geltenden Fassung des § 10
Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG.
Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge wurden nach der bis Dezember 2007 geltenden Rechtslage
Leistungen gleichgestellt, die der Nutzungsberechtigte bei einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag an den Hofeigentümer zu erbringen
hatte, sofern es sich dabei nicht um Unterhaltsleistungen handelte.
Diese Gleichstellung beruht auf der Überlegung, dass es sich auch bei einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag um einen familienrechtlichen
Vertrag mit erbrechtlichem Bezug handelt.
Die Überlassung eines Betriebs zur Bewirtschaftung ist als Übertragung zu werten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 4 DStRE 2014 S. 404 Nr. 7 GStB 2013 S. 340 Nr. 10 KÖSDI 2014 S. 18836 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 27/2013 S. 2122 ZAAAE-39413
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 25.03.2013 - 4 K 338/11
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