Wirkung der widerspruchslosen Eintragung einer durch Steuerbescheid festgesetzten Steuerforderung zur Insolvenztabelle, Änderung
der Steuerfestsetzung nach Abschluss des Insolvenzverfahrens
Leitsatz
1) Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid gilt durch die widerspruchslose Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle
als zurückgenommen.
2) Ist eine Steuer bereits durch Steuerbescheid festgesetzt, scheidet der Erlass eines Insolvenzfeststellungsbescheides nach
§ 251 Abs. 3 AO aus.
3) Der Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO verliert mit der widerspruchslosen Eintragung der Forderung in die Insolvenztabelle
seine Wirkung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1371 Nr. 17 LAAAE-39393
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