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Arbeitshilfe - Stand: 10.08.2016

Vollmacht für Lohnsteuerhilfeverein – Muster Finanzverwaltung

Finanzverwaltung
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  • Vollmacht Lohnsteuerhilfeverein

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  • Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen, (August 2016)

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  • Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen, (August 2016)

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Im Rahmen der sog. „vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)” stellt die Finanzverwaltung solche Daten zum Abruf bereit, die von Dritten an die Finanzverwaltung übermittelt worden sind. Die Daten können dann von den Steuerpflichtigen zur leichteren Erstellung der Einkommensteuererklärung verwendet werden. Um die eigenen bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten abrufen zu können, muss sich der Steuerpflichtige im ElsterOnlinePortal anmelden und authentifizieren.

Darüber hinaus kann der Steuerpflichtige auch Dritte (z. B. seinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein) bevollmächtigen, für ihn seine Daten einzusehen und bei Erstellung der Steuererklärung zu verwenden. Für Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine soll eine Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung eingerichtet werden. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben hierfür das folgende Muster für eine ...

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