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NWB-EV Nr. 7 vom Seite 224

Vermögensverwaltender Familienpool

Generationsübergreifender Erhalt des Familienvermögens

Dr. Hellmut Götz

Unter Berücksichtigung der legitimen Interessen des Schenkers stellt der in Fachkreisen allgemein bekannte Familienpool ein ausgezeichnetes Gestaltungsinstrument im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge dar.

Der „Familienpool“ hat als „Sonderform“ der sog. Familiengesellschaften den Zweck, Familienvermögen im Interesse einer Familie nicht nur zu verwalten, sondern langfristig über Generationen hinweg zu erhalten. Mittels eines Familienpools wird wertvolles Familienvermögen – in aller Regel Grundvermögen – von der älteren Generation auf die Kinder/Enkel übertragen, wobei sich die Eltern/Großeltern jedoch das „Sagen“ hinsichtlich der Vermögenswerte vorbehalten. Teilweise werden auch Gewinn-/Verlustbezugsrechte reziprok zur vermögensmäßigen Beteiligung am Gesamthandsvermögen ausgestaltet. Der Familienpool stellt dadurch eine sehr vorteilhafte Gestaltungsalternative zum „Standardmodell“ einer Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt dar.

I. Die Personengesellschaft als Familienpool

Typischerweise wird das Familienvermögen in eine Personengesellschaft der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Kommanditgesellschaft (KG) zunächst überführt ...

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