Ergibt sich sowohl aus Art. 67, 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 als auch aus der ständigen Rechtsprechung des EuGH, dass die nationale Konkurrenzvorschrift des § 64 EStG im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 auch dann anzuwenden ist, wenn nicht alle beteiligten Elternteile gemäß Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen?
Hinweis: Das Verfahren ist durch Beschluss vom bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren ausgesetzt.
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