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Anspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt auf Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner
(1) Ein Insolvenzverwalter, der nach § 80 Abs. 1 InsO i. V. mit § 34 Abs. 3 und 1 AO die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners (Stpfl.) zu erfüllen hat und im Besteuerungsverfahren die Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner beantragt, hat Anspruch darauf, dass das FA darüber nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet. (2) Im Rahmen der Ermessensentscheidung hat das FA das Interesse des Insolvenzverwalters an der Auskunft und den steuerrechtlichen Charakter dieser Auskunft, also den unmittelbaren Zusammenhang mit der Erfüllung steuerlicher Pflichten oder mit der Prüfung der vom FA angemeldeten Insolvenzforderungen, zu berücksichtigen (Bezug: § 34 Abs. 1 und 3, § 251 Abs. 2 und 3 AO; §§ 80 Abs. 1, 174, 178 und 185 InsO; § 102 FGO; Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG). S. 475
Bei der Entscheidung des FA über eine vom Insolvenzverwalter beant...