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Umsatzsteuer | Durchführung von Yogakursen durch Physiotherapeuten nicht umsatzsteuerbefreit
Der von einer GbR durch einen Physiotherapeuten erbrachte Yogaunterricht kann nicht als Heilbehandlung i. S. von § 4 Nr. 14 UStG in der vor 2009 gültigen Gesetzesfassung behandelt werden, wenn für den Yogaunterricht keine ärztlichen Verordnungen vorliegen und wenn die Leistungen, soweit sie überhaupt teilweise von den Krankenkassen erstattet worden sind, von den Krankenkassen ausdrücklich als Leistungen lediglich zur Prävention und Selbsthilfe i. S. des § 20 SGB V eingeordnet worden sind (Bezug: § 4 Nr. 14 UStG in den Jahren 2006 bis 2008 gültigen Fassung).
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH müssen Heilbehandlungen i. S. von § 4 Nr. 14 UStG a. F. einen therapeutischen Zweck haben. Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe i. S. des § 20 SGB V haben keinen unmittelbaren Krankheitsbezug, weil sie lediglich den ...