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Umsatzsteuer | Anforderungen an Berufsqualifikation bei Heilbehandlungen
Ein Podologe verfügt im Regelfall bereits dann über die erforderliche Berufsqualifikation zur Erbringung steuerfreier Heilbehandlungsleistungen gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, wenn er die staatliche Prüfung zum Podologen (§ 4 PodG) mit Erfolg abgelegt hat (Bezug: § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG 2005; §§ 1 und 4 PodG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL).
Nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG in der im Streitjahr 2010 gültigen Gesetzesfassung sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden, von der Umsatzsteuer befreit. Dazu muss der Unternehmer über eine für die Heilbehandlung erforderliche Berufsqualifikation verfügen, die sich auch aus berufsrechtlichen Regelungen ergeben kann. Über diese Beruf...