EuGH - C-144/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: RL 2006/112/EG Art 143 Buchstabe a, RL 2006/112/EG Art 140 Buchstabe a, RL 2006/112/EG Art. 140 Buchstabe b, RL 77/388/EWG Art 17 Abs 1, RL 77/388/EWG Art 17 Abs 2
Rechtsfrage
Ist Art. 17 Abs. 1 und 2 der Sechsten Richtlinie so auszulegen, dass der Steuerpflichtige, wenn eine nationale Rechtsvorschrift entgegen der Richtlinie eine Befreiung vorsieht (weshalb das Vorsteuerabzugsrecht ausgeschlossen ist), unter Berufung auf Art. 17 Abs. 1 und 2 der Sechsten Richtlinie Recht auf Vorsteuerabzug hat?
Sind Art. 143 Buchst. a und Art. 140 Buchst. a und b der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006 so auszulegen, dass die in diese Bestimmungen aufgenommenen Mehrwertsteuerbefreiungen nicht für die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Zahnersatz gelten? Wenn nein: Hängen dann die Befreiungen davon ab, dass der Zahnersatz aus dem Ausland durch einen Zahnarzt oder Zahntechniker und/oder an einen Zahnarzt oder Zahntechniker geliefert worden ist?
Ausland; Einfuhr; Innergemeinschaftlicher Erwerb; Lieferung; Steuerbefreiung; Vorsteuerabzug; Zahnarzt; Zahnersatz; Zahntechniker
Fundstelle(n):
UAAAE-38930