IWB Nr. 12 vom Seite 1

Deutschland einer der attraktivsten Investitionsstandorte der Welt!

Thorsten Kunde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]Deutschland landet auf dem sechsten Platz der weltweit attraktivsten StandorteNach einer Studie der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young zur Attraktivität des Wirtschaftsraums Europa und zu tatsächlichen Investitionsprojekten baut Deutschland seine Führungsposition in Europa weiter aus. Befragt wurden Manager von 808 internationalen Unternehmen. Vertiefende Fragen zum Standort Deutschland richteten sich an weitere 201 ausländische Unternehmen. Im Ranking der weltweit attraktivsten Standorte belegt Deutschland hinter den sog. BRIC-Ländern und den USA den sechsten Platz. 14 % der befragten Manager bezeichnen Deutschland als einen der drei besten Investitionsstandorte der Welt. Die Schulden- und Konjunkturkrise in Europa kann dem Ansehen Deutschlands offenbar bislang nichts anhaben, im Gegenteil: Für die deutsche Standortpolitik gibt es noch bessere Noten als im Vorjahr – die Zustimmung ist von 60 auf 64 % gestiegen. Besonders geschätzt wird Deutschland für seine gute Infrastruktur, die Qualifikation der Arbeitskräfte und das soziale Klima. Zudem investieren ausländische Unternehmen in Deutschland verstärkt. Die Zahl der ausländischen Investitionsprojekte in Deutschland stieg 2012 um 5 % auf den Rekordwert von 624. Damit belegt Deutschland im Europa-Ranking hinter Großbritannien den zweiten Platz.

[i]Brasilien: Fussball-Weltmeisterschaft 2014 und Olympische Spiele 2016 als Beschleuniger weiteren Wachstums?!Auch wenn die aktuellen Bilder aus Brasilien, wo der Confed-Cup als Generalprobe zur Fussball-WM im kommenden Sommer 2014 läuft, nicht gerade investitionsfördernd wirken, wird die brasilianische Wirtschaft von den kommenden Großereignissen profitieren. Da ist es gut, dass Deutschland mit Brasilien ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, das zum in Kraft getreten ist. In dieser Ausgabe erhalten Sie einen ersten Überblick zu den Regelungen des Abkommens. Weiterhin mehr als wünschenswert ist aus deutscher Sicht natürlich der Abschluss eines neuen DBA mit dem südamerikanischen Land. Kurzfristig wird sich an dem abkommenslosen Zustand wohl nichts ändern.

[i]Weitere Treaty Overrides aufgrund des AmtshilfeRLUmsGNachdem das JStG 2013 nun doch noch im Rahmen des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes seine Wiederauferstehung feiern konnte, nimmt sich unser Top-Beitrag der nun verabschiedeten gesetzlichen Änderungen an. Dabei wird klar, dass insbesondere durch die neue Version des § 50i EStG neue Treaty Overrides eingeführt werden. Auch bei der Neuregelung des Verhältnisses zwischen § 50d Abs. 8 und Abs. 9 EStG kommt es zu Treaty Overrides. Zudem wird die Abgrenzung zwischen den beiden Absätzen für den Anwender nicht einfacher und verstößt u. U. gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes.

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Thorsten Kunde

Fundstelle(n):
IWB 12 / 2013 Seite 1
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