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NWB BB 7/2013 S. 196

Neue Regelungen für Telefon-Warteschleifen

Telefon-Warteschleifen sind seit Anfang Juni 2013 für Telefonkunden nur noch erlaubt, wenn sie kostenlos bzw. im Preis für den Anruf enthalten sind. Das gilt vor allem für Service-Nummern wie 0180 oder 0900.

Telefonkunden müssen zu Beginn des Anrufs darüber informiert werden, dass die Warteschleife kostenlos ist bzw. dass die Kosten für die Warteschleife im Preis für den Anruf ohnehin enthalten sind. Bei Gratis-Nummern bleiben die Warteschleifen erlaubt, ebenso, wenn für die Warteschleifen nur die üblichen Tarife für die Ortsvorwahlen zu zahlen sind. Bei Verstößen können Anbieter mit Bußgeldern bis 100.000 € belangt werden.

Die Änderungen sind Teil der im letzten Jahr beschlossenen Reform des Telekommunikationsrechts.

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