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Die Betriebsaufspaltung als Finanzierungsinstrument des (vorläufigen) Insolvenzverwalters
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-38736 Das Konstrukt der Betriebsaufspaltung wird in der Praxis häufig gewählt, um eine Haftungsbegrenzung zu erreichen. Kommt es zu einer Schieflage der Betriebsgesellschaft, die ggf. in der Insolvenz mündet, kann durch die Betriebsaufspaltung das Vermögen des Besitzunternehmers vor dem unmittelbaren Zugriff der Gläubiger der Betriebsgesellschaft geschützt werden. Für Ansprüche des Fiskus gelingt dies in aller Regel wegen der mit der Betriebsaufspaltung entstehenden Umsatzsteuerorganschaft nicht. Dieser leicht zu übersehende Umstand kann den Besitzunternehmer in der (vorläufigen) Insolvenz der Betriebsgesellschaft schnell in finanzielle Bedrängnis bringen.
Ausführlichen Beitrag .
Anordnung der vorläufigen „schwachen” Insolvenz
[i]Umsatzsteuerliche OrganschaftWird über das Vermögen der Betriebsgesellschaft das vorläufige Insolvenzverfahren unter Bestellung eines sog. „schwachen” vorläufigen Insolvenzverwalters angeordnet, bleibt die Umsatzsteuerorganschaft zwischen dem Besitzunternehmen (als Organträger) und der Betriebsgesellschaft (als Organgesellschaft) bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Betriebsgesellschaft bestehen. Führt der „schwa...