Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft sowie Uneinbringlichwerden der Verbindlichkeiten der Organgesellschaft nicht schon bei Beantragung eines Insolvenzverfahrens bzw. Einsetzung eines vorläufigen „schwachen” Insolvenzverwalters, sondern erst bei der tatsächlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens
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Wann endet das Organschaftsverhältnis bei der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, wenn der Insolvenzverwalter nicht als schwacher Insolvenzverwalter sondern entgegen seines Beschlusses als starker Insolvenzverwalter auftritt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
OAAAE-38770