Zu AEUV Art. 110: Schadstoffemission, Kraftfahrzeug, Gebrauchtfahrzeug, Erwerb – Vorliegen einer offensichtlich diskriminierenden Maßnahme
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Sind die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 9/2012 mit Art. 110 AEUV unvereinbar und liegt tatsächlich eine offensichtlich diskriminierende Maßnahme vor?
Kann Art. 110 AEUV dahin ausgelegt werden, dass er den Vorschriften des Gesetzes Nr. 9/2012 (in dessen ursprünglichen Fassung), mit denen eine Steuer auf Schadstoffemissionen für Kraftfahrzeuge eingeführt wird, entgegensteht, wenn diese steuerliche Maßnahme in der Weise ausgestaltet ist, dass sie die Inbetriebnahme von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gebrauchtfahrzeugen in diesem Mitgliedstaat erschwert, ohne zugleich den Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen desselben Alters und mit derselben Abnutzung auf dem inländischen Markt zu erschweren?
Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
FAAAE-38747