Ausgleichs halbierter Altverluste mit vollen Neugewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften ist verfassungsgemäß
Leitsatz
Es ist verfassungsgemäß, wenn Verluste aus privaten Wertpapierveräußerungsgeschäften im ersten Jahr der Anwendung der Abgeltungssteuer
– soweit für die Veräußerungsgeschäfte aufgrund des Anschaffungszeitpunkts noch die alte Rechtslage des Halbeinkünfteverfahrens
gilt – nur zu Hälfte mit den Neugewinnen aus Wertpapierveräußerungen verrechnet werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 6 Nr. 39 DStRE 2013 S. 1409 Nr. 23 EFG 2013 S. 1219 Nr. 15 EStB 2013 S. 382 Nr. 10 ErbStB 2013 S. 246 Nr. 8 SAAAE-37762
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.04.2013 - 3 K 3273/11
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