Keine Unternehmereigenschaft eines umsatzlosen, sich nur auf Entwicklungsarbeiten beschränkenden Unternehmens ohne Aussicht
auf die Erzielung von Ausgangsumsätzen
Leitsatz
Wird ein Unternehmen im Jahr 2005 von Spitzenverbänden des Gesundheitswesens zunächst nur zum Aufbau und dem Betrieb einer
Telematikinfrastruktur zur Einführung der Gesundheitskarte ohne Ausrichtung auf Ausgangsumsätze gegründet und die Berechtigung
zur Erhebung von Entgelten nach Erweiterung des Aufgabenkatalogs erst durch eine im Jahr 2007 bewirkte Gesetzesänderung geschaffen,
besteht für das Gründungsjahr 2005 keine Unternehmereigenschaft und damit auch keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug.
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 10 Nr. 36 DStRE 2013 S. 1251 Nr. 20 EFG 2013 S. 1265 Nr. 15 Ubg 2013 S. 718 Nr. 11 YAAAE-37760
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.03.2013 - 5 K 5274/11
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