Ist-Versteuerung nur bei nach außen erkennbarer Genehmigung durch die Finanzbehörde
Leitsatz
1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass ein Antrag auf die Gestattung der Ist-Versteuerung nach § 20 UStG durch schlüssiges
Handeln erfolgen kann.
2. Die Genehmigung der Finanzbehörde setzt jedoch voraus, dass das FA eine nach außen hin eindeutig erkennbare Entscheidung
trifft. Der bloße Umstand, dass das FA einen Antrag auf Gestattung der Ist-Versteuerung nicht abgelehnt hat, stellt noch keine
hinreichend eindeutige Genehmigung dar.
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