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WP Praxis 7/2013 S. 135

Transparenzberichte 2012

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. des § 319a HGB durchführen, haben gem. § 55c WPO jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Die aktuellen Transparenzberichte mussten bis zum Ablauf des ersten Quartals 2013 im Internet veröffentlicht beziehungsweise bei der Wirtschaftsprüferkammer hinterlegt werden.

Die interessierte Öffentlichkeit soll die Möglichkeit haben, über die Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer auf die Transparenzberichte zuzugreifen. Mit Datum vom hat die WPK auf ihrer Internetseite eine Linksammlung mit den für das Kalenderjahr 2012 zu erstellenden Transparenzberichten veröffentlicht. Die Linksammlung ist abrufbar unter http://bit.ly/10...

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