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Honorare für Wirtschaftsprüferleistungen
Auch im Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (BT Drucks. 17/12601, abrufbar unter http://bit.ly/18be2W9) wird zur Schätzung des mit der Ausführung des Gesetzes verbundenen Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft ein Stundensatz für Leistungen durch Wirtschaftsprüfer genannt (zuletzt im Gesetzgebungsverfahren zum sog. AIFM-Umsetzungsgesetz, vgl. Hinweis in WP Praxis 5/2013 S. 99 NWB FAAAE-33436). Dabei wird eine Höhe von 160 € pro Stunde unterstellt (vgl. Gesetzesbegründungen, S. 36). Die BaFin und das Statistische Bundesamt sollen prüfen, ob ein Stundensatz in dieser Höhe auch bei künftigen Schätzungen gesetzesbedingter Erfüllungskosten zugrunde gelegt werden soll.