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Umsatzsteuer in der Schweiz
Dienstleistungen im internationalen Verhältnis aus Sicht der Schweiz
Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rechtslage in der Schweiz führt die Umsetzung des MWST-Paketes (VAT Package) in den EU-Mitgliedstaaten zu einer abweichenden Bestimmung des Ortes der Erbringung von Dienstleistungen und notwendig zu Fällen der Doppelbesteuerung bzw. der doppelten Nichtbesteuerung und den damit einhergehenden Wettbewerbsverzerrungen.
A. Allgemeines
Im schweizerischen Mehrwertsteuergesetz (nachfolgend MWSTG genannt) unterliegt eine im Inland erbrachte Dienstleistung entweder der Inlandsteuer (Art. 1 Abs. 2 Bst. a MWSTG) oder beim Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland der Bezugsteuer (Art. 1 Abs. 2 Bst. b i. V. mit Art. 45 Abs. 1 Bst. a und c MWSTG).
Befindet sich der Ort einer Leistung nicht im Inland, gilt sie als im Ausland erbracht und unterliegt weder der Inland- noch der Bezugsteuer.
Bei Leistungen in grenzüberschreitenden Verhältnissen ist somit auf den ersten Blick nicht immer klar, ob der Ort der Dienstleistung nun in der Schweiz oder im Ausland liegt.
Liegt der Ort der Dienstleistung im Ausland, besteht zwar eine Deklarationspflicht, aber keine objektive Steuerpflicht.
Das neue Mehrwertsteuergesetz, welches per in K...