Nachträgliche oder geänderte Kindergeldfestsetzung
Erfolgt eine erstmalige oder geänderte Festsetzung von Kindergeld, nachdem die Einkommensteuer-Veranlagung ohne Ansatz eines Kindergeldanspruchs nach § 31 EStG durchgeführt wurde, besteht für den Einkommensteuerbescheid keine Änderungsmöglichkeit.
Entscheidend für die Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG ist allein, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Ob das Kindergeld tatsächlich gezahlt wurde, ist dagegen ohne Bedeutung (vgl. ). Da der Anspruch auf Kindergeld unabhängig von der Beurteilung durch die Kindergeldkasse besteht, kann eine geänderte Beurteilung der Kindergeldkasse zu keiner Änderung des Einkommensteuerbescheides führen. Die fehlerhafte Beurteilung des Anspruchs durch das Finanzamt im Zeitpunkt der Veranlagung ist ein Rechtsfehler und lässt eine Änderung nicht zu.
OFD Niedersachsen v. - S
0353 - 34 - St
144
Fundstelle(n):
AO-Kartei
NI AO §
175 Karte 4 - 1726 - 15.05.2013
DAAAE-37190