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FG Berlin 15.2.2013 7 V 7032/12, IWB 11/2013 S. 362

FG Berlin-Brandenburg | Zweifel gegenüber Vorsteuerabzug für Holdinggesellschaften

(1) Bei Holdinggesellschaften können Vorsteuern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an Drittunternehmen abziehbar sein, wenn der Beteiligungserwerb einer unternehmerischen Geschäftsführungstätigkeit vor dem Hintergrund des unternehmerischen Gesamtkonzepts dienen soll. (2) Die Grundsätze der Vorsteueraufteilung für laufende Aufwendungen bei gemischten Holdinggesellschaften sind umstritten und begründen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit.

Hinweis:

Im Streit war der Vorsteuerabzug in den Jahren 2006 und 2007 im Rahmen eines AdV-Verfahrens. Die Antragstellerin erbrachte als Komplementärin einer KG entgeltliche Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen sowie die Überlassung von Personal und Räumlichkeiten. Im Zusammenhang mit einem Börsengang...

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