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IWB Nr. 11 vom Seite 392

Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte

In fünf Schritten zum AEO-Status – einem Gütesiegel im Außenhandel

Andreas Hlawaty

Bereits im Jahr 2005 schuf die EU den zertifizierten Status „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter” (ZWB). In der Praxis hat sich allerdings die englische Bezeichnung Authorized Economic Operator (kurz AEO) durchgesetzt, die deshalb auch nachfolgend verwendet wird. Unternehmen mit AEO-Bewilligungen behaupten entscheidende Wettbewerbsvorteile auf dem Markt. Mit gutem Grund, denn sie haben sich auf ihre zollrechtliche Integrität (in Vergangenheit und Gegenwart), ihre Bonität, eine adäquate Buchhaltung sowie ggf. die Einhaltung strenger Sicherheitsstandards in der Handelskette prüfen lassen. Nachfolgend sollen die Grundlagen zur Erlangung des AEO-Zertifikats dargestellt werden. Die Materie ist im Detail äußerst komplex, deshalb kann diese Übersicht nur einen ersten Einstieg vermitteln.

I. Einleitung

[i]Zusätzliche Anforderungen durch grenzüberschreitenden HandelWie die Presse Anfang des Jahres berichtete, ist Deutschland wieder einmal Exportweltmeister. Immer mehr deutsche Unternehmen bemerken, dass es sich dabei nicht nur um reine Statistik handelt. Längst ist das Tagesgeschäft nicht mehr auf das Inland beschränkt. Doch mit der zunehmenden Globalisierung werden die Unternehmen auch mit zusätzlichen Verpflichtungen ko...

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